Pressemitteilung der Landesseniorenvertretung vom 26.11.2016

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Die erste Hürde ist genommen - Die Gemeindeordnung bietet neue Chancen

LSV: Seniorenvertretungen bei den Räten einfordern

Es ist ein erster Schritt: Nach langem Ringen konnte die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) jetzt im Landtag einen Erfolg verbuchen. Die Bildung von Seniorenvertretungen und erstmals auch die von Jugendvertretungen wurde durch das Parlament endlich gesetzlich geregelt. Damit ist der Weg für die unabhängige politische Teilhabe älterer Menschen an kommunalen Entscheidungen freier denn je. Allerdings müssen alle, die eine politische Vertretung vor Ort wollen, diese jetzt auch bei ihren kommunalen Räten einfordern. Drücken können sich die Räte nicht mehr, denn der neue § 27a der Gemeindeordnung (GO) bietet die formulierte rechtliche Grundlage.

 

Immer wieder hatte die LSV in den vergangenen Jahren in Gesprächen mit der Landesregierung und den Landtagsfraktionen auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hingewiesen. Nun konnte sie erreichen, dass neben den Älteren auch junge Menschen mit ihren Vertretungswünschen in das Gesetz aufgenommen wurden. Allerdings wollte sich das Parlament nicht mit der inhaltlichen Ausgestaltung beschäftigen, denn diese obliege der kommunalen Selbstverwaltung. Erst auf wiederholtes Bohren der LSV kam ein weiterer Passus in den § 27a der GO. Lapidar heißt es nun: „Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.“ Das heißt, anders formuliert: Vor Ort gehen die Auseinandersetzungen weiter. Denn die Wahlverfahren, die finanzielle Ausstattung und die tatsächliche Teilhabe von Seniorenvertretungen in den Ausschüssen müssen weiterhin in den Kommunen ausgehandelt werden. Das ist oftmals schwierig, denn auf der einen Seite wird zwar über Politikverdrossenheit und mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung geklagt, wenn es aber um konkrete politische Teilhabe geht - und letztlich auch darum, Macht zu teilen - nimmt die Bereitschaft dazu oft deutlich ab. Dabei ist die Einbeziehung von Bürgern und Bürgerinnen in die Gestaltung ihrer Kommunen - auch jenseits der etablierten Strukturen - immens wichtig, so ist die Landesseniorenvertretung überzeugt.

Die LSV NRW stellt deshalb ihr Wissen und ihre Erfahrungen allen zur Verfügung, die Seniorenvertretungen gründen und stärken wollen. So sollen nicht nur Interessenvertretungen allerorten entstehen, sondern damit unabhängige politische Teilhabe auch Wirklichkeit werden, denn das macht Demokratie lebendig.

Gaby Schnell, Vorsitzende der LSV